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3 Minuten Schnell-Check: Anforderungen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) - Was Unternehmen wissen müssen

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BaFG 3 Minuten Schnell-Check: Ist mein Unternehmen betroffen?

Schnell-Entscheidungsbaum (30 Sekunden)

1. Unternehmensgrößen-Check

Beantworten Sie zunächst diese Fragen zu Ihrer Unternehmensgröße:

□ Hat Ihr Unternehmen 10 oder mehr Mitarbeiter?
□ Liegt Ihr Jahresumsatz über 2 Millionen EUR?
□ Übersteigt Ihre Jahresbilanzsumme 2 Millionen EUR?

Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit JA beantwortet haben:
Ihr Unternehmen gilt nicht als Kleinstunternehmen und muss die BaFG-Anforderungen erfüllen, sofern Sie betroffene Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

2. Produkt-Check

Stellen Sie eines oder mehrere der folgenden Produkte her, importieren oder vertreiben Sie diese?

□ Computer oder Laptops
□ Smartphones oder Tablets
□ Betriebssysteme für die genannten Geräte
□ Selbstbedienungsterminals wie:

□ Zahlungsterminals
□ Geldautomaten
□ Fahrkartenautomaten
□ Check-in-Automaten
□ Informationsterminals
□ TV-Geräte mit interaktiven Funktionen
□ Set-Top-Boxen
□ E-Book-Reader

Wenn Sie mindestens ein Kästchen angekreuzt haben: Das BaFG ist für Sie relevant, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.

3. Dienstleistungs-Check

Bieten Sie eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen an?

Elektronische Kommunikationsdienste:
□ Telefonie
□ Messaging-Dienste
□ Internetdienste

Bankdienstleistungen für Verbraucher:
□ Online-Banking
□ Mobile Banking
□ Zahlungsdienste

E-Commerce:
□ Online-Shop
□ Online-Marktplatz

Personenverkehrsdienste:
□ Flugverkehr
□ Bahnverkehr
□ Busverkehr
□ Schiffsverkehr
□ E-Book-Dienste
□ Streaming-Dienste oder TV-Apps

Wenn Sie mindestens ein Kästchen angekreuzt haben und kein Kleinstunternehmen sind:
Das BaFG ist für Sie relevant.

4. Wichtige Folge-Fragen

Wenn das BaFG für Sie relevant ist, sollten Sie sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

Zeitliche Planung

□ Können Sie die Anforderungen bis zum 28. Juni 2025 umsetzen?
□ Haben Sie Übergangsfristen, die Sie nutzen können?
□ Haben Sie einen Projektplan für die Umsetzung?

Ressourcen

□ Haben Sie Budget für die Umsetzung eingeplant?
□ Verfügen Sie über das notwendige Know-how im Unternehmen?
□ Benötigen Sie externe Unterstützung?

Dokumentation

□ Können Sie die erforderliche Dokumentation erstellen?
□ Haben Sie Prozesse für die kontinuierliche Überprüfung?
□ Sind Ihre Mitarbeiter für die neuen Anforderungen geschult?

5. Nächste Schritte

Wenn das BaFG für Sie relevant ist:

  1. Lesen Sie den detaillierten Blogpost zu den Anforderungen
  2. Erstellen Sie einen Umsetzungsplan
  3. Kontaktieren Sie bei Bedarf Experten
  4. Beginnen Sie frühzeitig mit der Implementierung

Wenn Sie unsicher sind:

  • Kontaktieren Sie das Sozialministeriumservice
  • Lassen Sie sich von einem Rechtsexperten beraten
  • Sprechen Sie mit Ihrer Kammer

.

.
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) Executive Summary

Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) (Original PDF) stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht dar, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt, aber auch Chancen für Innovation und Markterschließung bietet. Das Gesetz das durch das Österreichischen Parlament verabschiedet wurde zielt darauf ab, den digitalen Binnenmarkt zu harmonisieren und gleichzeitig Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu wesentlichen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Umsetzungsfrist bis zum 28. Juni 2025 gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich systematisch auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Wichtigste Punkte auf einen Blick:

  • Inkrafttreten: 28. Juni 2025
  • Betroffene Produkte: Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Self-Service Terminals wie Bankomaten
  • Betroffene Dienstleistungen: E-Commerce, Bank- und Finanzdienstleistungen, elektronische Kommunikation, Personenverkehr
  • Ausnahmen: Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen; Übergangsfristen für bestehende Self-Service Terminals
  • Kontrolle: Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice
  • Strafen: Bis zu 80.000 EUR bei Verstößen (reduzierte Strafen für KMU)

Detaillierte Erläuterung für Unternehmer

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des BaFG wurde bewusst breit gefasst, um eine möglichst umfassende Barrierefreiheit in der digitalen Welt zu gewährleisten. Die Auswahl der erfassten Produkte und Dienstleistungen basiert auf einer detaillierten Analyse der Europäischen Kommission, die besonders relevante Bereiche für Menschen mit Behinderungen identifiziert hat. Dabei wurde besonderer Wert auf Produkte und Dienstleistungen gelegt, die für die gesellschaftliche Teilhabe essentiell sind. Die Anforderungen gelten gleichermaßen für den privaten wie auch den öffentlichen Sektor.

Betroffene Produkte:

  • Computerhardware und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (Zahlungsterminals, Geldautomaten, Ticketautomaten)
  • Smartphones und Tablets für Kommunikationsdienste
  • TV-Geräte und Set-Top-Boxen
  • E-Book-Reader

Betroffene Dienstleistungen:

  • Elektronische Kommunikationsdienste (Telefonie, SMS, Messenger)
  • Audiovisuelle Mediendienste (Streaming, TV-Apps)
  • Personenverkehrsdienste (Flug, Bahn, Bus, Schiff)
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books
  • E-Commerce

2. Barrierefreiheitsanforderungen

Die Barrierefreiheitsanforderungen folgen dem Prinzip des "Design für Alle" und sind bewusst technologieneutral formuliert. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, innovative Lösungen zu entwickeln und gleichzeitig die Anforderungen flexibel umzusetzen. Das Gesetz legt dabei den Fokus auf die Funktionalität und nicht auf spezifische technische Lösungen. Dies erlaubt es Unternehmen, die für ihre Produkte und Dienstleistungen am besten geeigneten Umsetzungswege zu wählen.

Die Anforderungen sind funktional formuliert und umfassen:

  • Bereitstellung von Informationen über mehrere Sinneskanäle
  • Alternative Texte für nicht-textuelle Inhalte
  • Anpassbare Schriftgrößen und Kontraste
  • Bedienbarkeit ohne Feinmotorik
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien
  • Verständliche Benutzerführung

3. Ausnahmen und Erleichterungen

Das BaFG berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen und mögliche wirtschaftliche Härten. Die Ausnahmen und Erleichterungen wurden eingeführt, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden und einen ausgewogenen Ansatz zwischen den Zielen der Barrierefreiheit und der wirtschaftlichen Machbarkeit zu finden. Besonders wichtig ist die regelmäßige Überprüfung der Ausnahmen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin gerechtfertigt sind.

Kleinstunternehmen:

  • Vollständige Ausnahme bei Dienstleistungen
  • Erleichterungen bei der Dokumentation für Produkthersteller
  • Definition: Weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. EUR Jahresumsatz

Unverhältnismäßige Belastung:

  • Unternehmen können eine Befreiung beantragen
  • Dokumentation der Beurteilung erforderlich
  • Regelmäßige Neubewertung alle 5 Jahre

Übergangsfristen:

  • Bis 28. Juni 2030 für bestehende Dienstleistungen
  • Bis 28. Juni 2045 für bestehende Self-Service Terminals
  • Keine Übergangsfristen für neue Produkte ab 2025

4. Pflichten der Wirtschaftsakteure

Die Pflichten der Wirtschaftsakteure wurden detailliert ausgearbeitet, um Rechtssicherheit zu schaffen und klare Verantwortlichkeiten zu definieren. Dabei wurde besonders darauf geachtet, die Pflichten entsprechend der jeweiligen Rolle in der Lieferkette angemessen zu gestalten. Das Gesetz sieht eine Abstufung der Verantwortlichkeiten vor, die der unterschiedlichen Einflussnahme der verschiedenen Akteure auf die Produktgestaltung und Dienstleistungserbringung Rechnung trägt.

Für Hersteller:

  • Konformitätsbewertung durchführen
  • Technische Dokumentation erstellen
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen
  • CE-Kennzeichnung anbringen
  • Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beifügen

Für Importeure:

  • Konformität der Produkte prüfen
  • Eigene Kontaktdaten auf Produkten angeben
  • Dokumentation für 5 Jahre aufbewahren

Für Händler:

  • Vorhandensein der CE-Kennzeichnung prüfen
  • Lagerungs- und Transportbedingungen einhalten
  • Bei Nichtkonformität: Korrekturmaßnahmen einleiten

Für Dienstleistungserbringer:

  • Barrierefreiheitsanforderungen einhalten
  • Informationen zur Konformität erstellen
  • Regelmäßige Überprüfung der Anforderungen

5. Marktüberwachung und Kontrolle

Die Marktüberwachung wurde als zentrales Element zur Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen konzipiert. Das Sozialministeriumservice wurde als kompetente Behörde ausgewählt, da es bereits umfangreiche Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit hat. Der Fokus liegt dabei auf einem kooperativen Ansatz, bei dem Unternehmen zunächst beraten und unterstützt werden. Sanktionen sind als letztes Mittel vorgesehen, wenn Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

  • Zuständige Behörde: Sozialministeriumservice
  • Befugnis zur Überprüfung von Produkten und Dienstleistungen
  • Möglichkeit der Anordnung von Korrekturmaßnahmen
  • Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 EUR (reduziert für KMU)

6. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die erfolgreiche Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen erfordert eine systematische Herangehensweise. Unternehmen sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, um ihre Prozesse und Produkte schrittweise anzupassen. Ein frühzeitiger Start der Vorbereitungen ermöglicht es, Kosten zu optimieren und notwendige Änderungen in bestehende Entwicklungszyklen zu integrieren. Die Einbindung von Experten und Betroffenen in den Prozess kann dabei helfen, praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.

  1. Jetzt beginnen:
    • Bestandsaufnahme durchführen
    • Zuständigkeiten festlegen
    • Budget planen
  2. Dokumentation vorbereiten:
  3. Technische Anpassungen:
    • Produkte und Dienstleistungen analysieren
    • Barrierefreiheitskonzept entwickeln
    • Testverfahren etablieren
  4. Rechtliche Absicherung:
    • Verträge überprüfen
    • AGB anpassen
    • Dokumentationsrichtlinien erstellen

Zeitliche Vorgaben für Kontrollen:

  1. Für Dienstleistungserbringer (außer Kleinstunternehmen):
  • Mindestens alle 5 Jahre muss eine erneute Beurteilung durchgeführt werden
  • Zusätzlich muss eine neue Beurteilung erfolgen, wenn:
    • die Dienstleistung verändert wird
    • die Marktüberwachungsbehörde (Sozialministeriumservice) dazu auffordert
  1. Dokumentationspflichten:
  • EU-Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden
  • Informationen zur Konformität von Dienstleistungen müssen so lange aufbewahrt werden, wie die Dienstleistung angeboten wird
  1. Behördliche Kontrollen:
  • Das Sozialministeriumservice legt jährlich Schwerpunkte für die Marktüberwachung fest
  • Es gibt keine festgelegte Mindesthäufigkeit für behördliche Kontrollen
  • Kontrollen können anlassbezogen (z.B. nach Beschwerden) oder im Rahmen der regulären Marktüberwachung erfolgen

Empfehlung für die Praxis:

  • Jährliche interne Überprüfung der Barrierefreiheit durchführen
  • Bei größeren Änderungen an der Website/App sofortige Überprüfung
  • Dokumentation kontinuierlich aktuell halten
  • Bei technischen Neuerungen oder Updates die Barrierefreiheit neu evaluieren

Diese regelmäßigen Kontrollen helfen nicht nur bei der Gesetzeskonformität, sondern stellen auch sicher, dass die Barrierefreiheit dauerhaft gewährleistet bleibt.

7. Fazit und Ausblick

Das Barrierefreiheitsgesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer inklusiveren digitalen Gesellschaft dar. Die Umsetzung der Anforderungen bietet Unternehmen die Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und neue Kundengruppen zu erschließen. Die Investition in Barrierefreiheit ist dabei nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine strategische Entscheidung für die Zukunft. Unternehmen, die sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, können Wettbewerbsvorteile erzielen und sich als verantwortungsvolle Marktteilnehmer positionieren.

Das BaFG stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen:

  • Erschließung neuer Kundengruppen
  • Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für alle
  • Wettbewerbsvorteile durch frühe Anpassung
  • Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft

Die frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ist der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung. Unternehmen sollten die Zeit bis 2025 nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen schrittweise anzupassen und die notwendigen Prozesse zu implementieren.

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