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Ist es möglich Google Analytics 4 rechtssicher in Europa zu betreiben?

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Disclaimer: Die folgende Informationen sollte als Anhaltspunkt und nicht als abschließende rechtliche Beratung betrachtet werden. Es wird dringend empfohlen, dass Sie einen qualifizierten Rechtsberater konsultieren, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Anforderungen und Regelungen Ihres Unternehmens und Ihrer Gerichtsbarkeit berücksichtigt werden.

Das Hauptproblem besteht darin, dass Google Daten außerhalb der EU speichert und verarbeitet, was das EU-US Privacy Shield, das die Datenübertragung zwischen den EU und den USA regelt, möglicherweise verletzt (Quelle).

Mit der Einführung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in der Europäischen Union im Jahr 2018 wurden die Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen stark verschärft. Die Verordnung verlangt unter anderem, dass die Zustimmung der Benutzer eingeholt wird, bevor solche Daten gesammelt werden können, und dass sie das Recht haben, zu verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden (Quelle).

Google Analytics 4 Rechtssicher in Europa betreiben

Die Entscheidung, ob Google Analytics 4 rechtssicher in Europa zu betreiben werden kann bzw. ob  (GA4) rechtssicher ist, hängt also von einer Reihe von Faktoren ab:

  1. Zustimmung: Nutzer müssen ausdrücklich zustimmen, bevor GA4 ihre Daten sammeln darf. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen (Quelle).
  2. Datenspeicherung: Wenn die Daten außerhalb der EU gespeichert werden, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten (Quelle).
  3. Transparenz: Unternehmen müssen deutlich machen, welche Daten sie sammeln, warum sie diese sammeln und wie sie diese verwenden (Quelle).
  4. Datensparsamkeit: Unternehmen sollten nur die Daten sammeln, die sie wirklich benötigen, um ihre Dienste zu erbringen (Quelle).

GA4 bietet eine Vielzahl von datenschutzorientierten Verbesserungen gegenüber Universal Analytics, wobei die bedeutendste davon die standardmäßige IP-Anonymisierungsfunktion ist. Mit anderen Worten: Google Analytics speichert IP-Adressen nicht mehr.

Was passiert wenn man ein User diese Daten beauskunftet?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt EU-Bürgern bestimmte Rechte ein, darunter das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer persönlichen Daten. Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, Google Analytics 4 rechtssicher in Europa zu betreiben. Wenn ein Nutzer diese Rechte ausübt und beispielsweise eine Beauskunftung seiner Daten bei einem Unternehmen anfordert, das Google Analytics 4 (GA4) nutzt, ergeben sich möglicherweise folgende Risiken und Herausforderungen:

  1. Identifizierung der Nutzerdaten: GA4 sammelt in der Regel anonymisierte oder pseudonymisierte Daten, was es schwierig machen kann, spezifische Daten zu einem bestimmten Nutzer zu identifizieren. Wenn das Unternehmen diese Daten nicht richtig zuordnen kann, könnte es gegen die DSGVO verstoßen.
  2. Datenübertragung: Wenn die Nutzerdaten außerhalb der EU gespeichert werden, könnten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung dieser Daten entstehen. Darüber hinaus könnte die Datenübertragung selbst Datenschutzrisiken darstellen, wenn sie nicht sicher erfolgt.
  3. Einhaltung von Fristen: Die DSGVO schreibt vor, dass Anfragen zur Datenauskunft "unverzüglich", in der Regel innerhalb eines Monats, beantwortet werden müssen. Wenn das Unternehmen diese Fristen nicht einhält, könnte es gegen die DSGVO verstoßen.
  4. Mögliche Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der DSGVO kann die zuständige Datenschutzbehörde erhebliche Geldstrafen verhängen. Außerdem könnten Unternehmen mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert werden, wenn Nutzer ihre Rechte geltend machen.

Daher ist es wichtig, dass Unternehmen, die GA4 nutzen, geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Dies könnte beispielsweise die Implementierung von Systemen zur Verarbeitung von Datenauskunftsersuchen, die Schulung von Personal in Bezug auf DSGVO-Anforderungen oder die Einholung von Rechtsberatung beinhalten.

Konfiguration mit Checkliste

Bei der Einrichtung von Google Analytics für die IP-Anonymisierung gibt es einige Schritte, die Sie befolgen sollten, um sicherzustellen, dass Sie im Einklang mit den Datenschutzgesetzen stehen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier ist eine allgemeine Anleitung, wie Sie Google Analytics rechtskonform und IP-anonymisiert einrichten können:

  1. Google Analytics-Konto einrichten: Richten Sie zuerst Ihr Google Analytics-Konto ein, falls Sie noch keins haben. Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit allen Funktionen und Einstellungen vertraut machen.
  2. IP-Anonymisierung aktivieren: In Universal Analytics können Sie die IP-Anonymisierung aktivieren, um die letzten Ziffern der IP-Adressen von Nutzern zu verschleiern. In Google Analytics 4 erfolgt die Anonymisierung der IP-Adressen standardmäßig.
  3. Datenschutzerklärung aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung klar angibt, dass Sie Google Analytics verwenden und dass die IP-Adressen der Nutzer anonymisiert werden. Sie sollte auch Informationen darüber enthalten, wie Nutzer Cookies deaktivieren können.
  4. Einwilligung einholen: Vor der Aktivierung von Google Analytics-Cookies sollten Sie die Einwilligung des Nutzers einholen. Dies kann durch ein Cookie-Banner oder eine ähnliche Funktion auf Ihrer Website erfolgen.
  5. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen der DSGVO einhalten, einschließlich der Rechte der Nutzer auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Nur so ist es möglich Google Analytics 4 rechtssicher in Europa zu betreiben.

Checkliste für die Einrichtung von Google Analytics mit IP-Anonymisierung:

  1. Google Analytics-Konto einrichten und sich mit den Funktionen vertraut machen.
  2. IP-Anonymisierung in Google Analytics überprüfen und sicherstellen, dass sie aktiviert ist.
  3. Datenschutzerklärung aktualisieren, um die Verwendung von Google Analytics und die IP-Anonymisierung zu erklären.
  4. Ein System für die Einholung der Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies einrichten.
  5. Ein System für die Verwaltung von DSGVO-Anfragen einrichten (Zugang, Berichtigung, Löschung).
  6. Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen regelmäßig durchführen und dokumentieren.

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag dazu beigetragen hat, einige Ihrer Fragen zu klären und Ihnen einen Überblick über die Einrichtung von Google Analytics 4 in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu geben. Am besten jetzt die notwendigen Updates machen - oder mit uns Kontakt aufnehmen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen je nach Ihrem speziellen Geschäftskontext und Ihren individuellen Bedürfnissen variieren können. Daher ist es immer wichtig, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren oder benötigen Sie Unterstützung bei der Implementierung von Google Analytics 4 unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen? Wir laden Sie herzlich ein, ein Erstgespräch mit uns zu vereinbaren.

In diesem Gespräch können wir Ihre spezifischen Anforderungen besprechen, Ihre Fragen beantworten und Ihnen zeigen, wie Sie Google Analytics sicher und effektiv nutzen können. Um ein Gespräch zu vereinbaren, klicken Sie einfach auf den folgenden Link: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrer Reise zur datengesteuerten Entscheidungsfindung zu helfen!

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